Weitere Informationen

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten der sozialen Teilhabe werden nach Prüfung entweder vom Landschaftsverband Rheinland (LVR), oder bei jungen Erwachsenen, das zuständige Jugendamt als Träger der Eingliederungshilfe übernommen.

Information/Aufnahme

In einem unverbindlichen, kostenlosen Erstgespräch informieren wir Sie gerne über Art, Inhalt und Umfang unserer Leistungen.
Wenn Sie sich für unser Betreuungsangebot entscheiden sollten, beraten und unterstützen wir Sie individuell hinsichtlich der Kostenübernahme als auch der benötigten Anträge.

Beratungsaufgabe

Die Beratungsaufgabe besteht zunächst in der Analyse der Bedingungszusammenhänge, unter denen sich das Beschwerdebild entwickelt hat.
Das Zusammenspiel von Persönlichkeitsmerkmalen, individuellen Ressourcen, privaten Lebensverhältnissen und beruflicher Situation ist sorgfältig zu analysieren und gemeinsam zu definieren.

Für weitere Fragen, kontaktieren Sie uns unverbindlich

Gemeinsam planen – Selbstbestimmt Leben.